Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Kleines, feines CAFE mit Nebenräumen in Innsbruck

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck

56 m2

Nutzfläche

Gesamtmiete

inklusive 20 % USt und Betriebskosten

€ 1.080

Miete pro m2:
€ 12,50
Netto-Kaltmiete:
€ 700
zzgl. 20 % USt und € 240,00 Betriebskostenakonto
Betriebskosten:
€ 240
exkl. Strom
Anzeigen-ID
301161
Aktualisiert am
03.05.2023
Ablaufdatum
31.12.2024

Das zu vermietende Cafe liegt in der Universitätsstraße im Erdgeschoß eines 4-geschoßigen Gebäudes und hat eine Nutzfläche von ca. 56 m². Der Zugang in das Cafe erfolgt von der Südseite des Hauses, von der man in den Gastraum mit Tischen und einer Bar gelangt. An den Gastraum schließt nordseitig ein Gang an, von dem aus ein Damen-WC und ein Her­ren-WC zugehbar sind. Seitlich vom Gang ist eine Lagerfläche eingerichtet, in der auch an der Wand die Gastherme montiert ist. Zum Cafe gehört im Kellergeschoß ein Kellerabteil, in dem eine Getränkeanlage installiert ist.

Vor dem Cafe besteht auf städtischem Grund eine gepflasterte Fläche, auf der Tische und Stühle für die Besucher des Cafes stehen. Es besteht eine unbefristete Gastgartennutzung. Ein neuer Mieter des Cafes muss allerdings mit der Stadt Innsbruck einen neuen Mietvertrag betreffend die genutzte Fläche abschließen.

Ausgestattet ist das Cafe mit einer Bierzapfanlage, die letztes Jahr neu angeschafft wurde, einer im Jahr 2019 generalüberholten Kaffeemaschine, der Eiswürfelmaschine und dem Geschirrspüler, die im Jahr 2021 neu eingebaut wurden, einem Kühlpult mit sechs Laden, einem im Jahr 2021 neu gekauften Jet-Ofen, einer Küchenkühlung (Doppelbackkühlgerät), Tischen, Stühlen und Bänken. Das Ge­schirr für den Betrieb eines Cafes und für die Verabreichung von kleinen Speisen ist ebenfalls vorhanden.

Grundsätzlich ist das Cafe so ausgestattet, dass ein neuer Mieter dieses sofort betreiben kann. Der bisherige Mieter beendet seine Tätigkeit am 20. April 2023. Der neue Mietvertrag beginnt am 01.Mai 2023 und wird in einer ersten Phase befristet auf 3 Jahre abgeschlossen.

Die Elektroanlage ist zeitgemäß ausgestattet, hat einen neu eingebauten FI-Schalter und ist zur Führung eines Cafes ausgelegt. Beheizt wird das Lokal mittels Radiatoren, die mit Wär­meenergie von der Gastherme versorgt werden. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels Untertischboiler. In den Toiletten besteht bei den Waschbecken nur Kaltwasser.

Es liegt eine Betriebsanlagengenehmigung für das Lokal vor, auf Grund derer ein Cafe / eine Bar betrieben werden darf.

Von der Vermieterin wird das Lokal ohne die vorhin beschriebene Ausstattung, ausgenom­men die fix eingebaute Gebäudetechnik (Elektro, Heizung, Sanitärausstattung, …), vermietet.

Die Erstellung eines aktuellen Energieausweises für das Geschäftslokal wurde bereits in Auftrag gegeben und wird dem Mieter vor Unterfertigung des Mietvertrages ausgehändigt.

Ablöse Inventar / Ausstattung:

Die vorhin beschriebene Betriebsausstattung steht im Eigentum des bisherigen Cafebetrei­bers, der insgesamt eine Ablöse von € 40.000,00 verlangt.

 

Monatsmiete:

EUR 700,00 zzgl. 20,00% Ust.

Betriebskosten-Akonto mtl.:

EUR 240,00 (exkl. Strom)

Vermittlungsgebühr:     

EUR 1.680,00 inkl. 20% USt.

Kaution:

EUR 4.000,00 (bar oder Bankgarantie)

Mietdauer:

3 Jahre, Verlängerung möglich

Mietbeginn:

ab 01. Mai 2023

Vergebührung

1 % gem. § 33  GebG TP 5

Eine Betriebshaftpflicht muss der Mieter auf eigene Kosten abschließen!

Vertragsverlängerung kostenlos!!!