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Idyllisches Grundstück mit Freizeitwohnsitz am Mieminger Sonnenplateau

TirolImstMieming, Sonnenweg

100 m2

Wohnfläche

Preis

Verhandlungsbasis

€ 695.000

Grundstücksgröße
526 m2
Heizung
Öl
Baujahr
1964
Balkon
Ja
Terrasse
Ja
Garten
Ja
Keller
Ja
Bautyp
Renovierungsbedürftig
Anzeigen-ID
282999
Aktualisiert am
27.03.2022
Ablaufdatum
27.03.2022

Seltene Gelegenheit im Tiroler Oberland:

Am wunderbaren Mieminger Sonnenplateau gelangt ein idyllisches Grundstück mit Freizeitwohnsitz zum Verkauf. Der mittlerweile bereits reduzierte Kaufpreis beläuft sich auf EUR 695.000,--.

Die Liegenschaft weist eine Grundstücksfläche von 526 m² auf und befindet sich in sehr ruhiger und sonniger Lage, wie die Adresse schon vermuten lässt. Die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes beläuft sich lt. Bescheid auf ca. 62 m², die derzeitige Nutzfläche des Ferienhauses auf ca. 100 m2.

Der Freizeitwohnsitz bleibt laut Auskunft der Gemeinde auch im Falle einer Neuerrichtung des Gebäudes aufrecht. Das Ferienhaus wurde 1964 errichtet und ist für eine dauerhafte Wohnnutzung leider nicht mehr geeignet. Im Falle eines Neubaus gelten jedenfalls die Abstände baulicher Anlagen lt. Tiroler Bauordnung. Es gibt weder einen allgemeinen noch einen ergänzenden Bebauungsplan. Die Nutzfläche bzw. Kubatur des bewilligten und mit Bescheid festgestellten Freizeitwohnsitzes kann im Falle eines Neubaus lt. Auskunft der Behörde mit Verweis auf § 15 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) um 25% vergrößert werden. Wenn der Freizeit eine baulich abgetrennte Einheit bleibt, können neben dem Freizeitwohnsitz auch weitere Einheiten bzw. eine Einheit errichtet werden.

Selbstverständlich kann auch ein Hauptwohnsitz begründet werden.

In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Freizeiteinrichtungen wie bspw. das Alpenresort Schwarz mit seinem Golfplatz (27 Loch), diverse Loipen und Schipisten, etc.

Es liegt kein Energieausweis vor. Von der Informationspflicht nach § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz sowie der Vorlage- und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäude ausgenommen, die die auf Grund ihres schlechten Erhaltungszustands objektiv abbruchreif sind. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist.

Die Provision beläuft sich auf 3% vom Kaufpreis zzgl. USt. Das Honorar für die Kaufvertragserstellung und -abwicklung beläuft sich auf ca. 1,5% vom Kaufpreis zzgl. USt.