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Ideale Räumlichkeiten für Arztordination, Kanzlei oder Büro in Landeck-Zentrum!

TirolLandeckLandeck

122 m2

Nutzfläche

Kaltmiete

€ 1.500

Miete pro m2:
€ 8,20
Netto-Kaltmiete:
€ 1.000
Kaltmiete:
€ 1.500
Betriebskosten:
€ 500
Einmalkosten:
2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.
Preis Stellplatz:
Freiplatz
Grundstücksgröße
122 m2
Stockwerk
1. OG
Heizung
Öl
Verfügbar ab
Sofort
Anzeigen-ID
226207
Aktualisiert am
01.02.2019
Ablaufdatum
31.12.2024
Externe ID
justimmo_342200_962/14185
Ideale Räumlichkeiten für Arztordination, Kanzlei oder Büro in Landeck-Zentrum!

Ab sofort gelangt diese Büroräumlichkeit in der Stadtgemeinde Landeck zur Vermietung. In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie das Stadtzentrum, den Bahnhof Landeck-Zams als auch sämtliche öffentliche Verkehrsmittel.



Das Büro bietet eine Nutzfläche von ca. 122 m² und liegt im 1. Obergeschoss. Durch die großzügige „Rundum-Verglasung" wirkt die Räumlichkeit sehr freundlich und hell. Ausgestattet ist diese Bürofläche mit vier Büroräumlichkeiten inklusive Empfang und Wartebereich. Sanitäreinrichtungen sind vorhanden. Die Raumaufteilung ist flexibel gestaltbar. Die Einbaumöbel können übernommen werden. Nach Absprache stehen zwei Autoabstellplätze direkt vor dem Gebäude zur Verfügung wie auch ein Kellerabteil. Außerdem ist die Liegenschaft ab sofort bezugsbereit.



Miete: € 1.000,-- / Monat

BK: € 500,00-- /Monat (€ 3.000,-- halbjährlich) exkl. Strom

Autoabstellplätze (optional) : € 200,-- / Monat

Honorar: Zwei Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt.

Kaution verhandelbar

Vorsteuerabzugsbefreit



Der Energieausweis ist in Arbeit - bei Mietvertragsunterzeichnung wird Ihnen dieser ausgehändigt.



Ich berate Sie gerne zu allen Details und freue mich auf Ihr Interesse.



Robert Siegele

robert.siegele@sreal.at

+43 5 0100 – 26369



 



Anmerkungen:

Die angeführten Angaben und Informationen dienen lediglich als unverbindliche Vorinformation und bleiben somit ohne jede Gewähr. Die Angaben erfolgen aufgrund jener Informationen und Unterlagen welche s REAL von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.


Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.