4,5Zimmer |
105 m2Wohnfläche |
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ERSTBEZUG! Koffer packen und einziehen! Das Neubau-Objekt wurde erst 2017 erbaut und ist sehr ruhig und sonnig gelegen.
Die 4,5 Zimmer Doppelhaushälfte mit ca. 105 m² Wohnfläche teilt sich wie folgt auf:
Erdgeschoss: Heizraum/Lagerfläche, Abstellraum, Arbeitszimmer, WC, Wohnzimmer/Küche mit Zugang zur ca. 16 qm großen Terrasse und ca. 45 qm großen Garten.
Obergeschoss: großzügiges Schlafzimmer mit begehbarem Schrank, 2 Kinderzimmer, großes Badezimmer mit Eckbadewanne und begehbare Dusche sowie ein Gästebadezimmer/Kinderbadezimmer mit WC und Dusche.
Bei diesem Haus wurde sehr viel Wert auf Details gelegt. Vor allem die hochwertige Bauausstattung und die bereits modern möblierten Badezimmermöbel (siehe Bilder) beeindrucken sehr.
Im ganzen Haus wurden bereits hochwertige - moderne Parkett & Fließenböden verlegt. Ebenso sind bereits alle Räume mit LED-Spots ausgestattet. Die Beheizung mittels einer Luftwärmepumpe, 3-fach verglaste Kunststoff-Fenster, ein Spezialwarmwasserboiler mit 300 Liter Fassung und 2-3 Autoabstellplätze bieten weitere Mehrwerte.
Niedrige Betriebskosten runden das Angebot ab!
Objekttyp: KAUFOBJEKT
Bauweise: METALLKONSTRUKTION
Baujahr: 2017
Verfügbar: AB SOFORT
Zustand: NEUBAU-ERSTBEZUG
Nutzfläche: CA. 116 QM
Wohnfläche: CA. 105 QM
Gartenfläche: CA. 45 QM
Terrasse: CA. 16 QM
Zimmer: 4,5
Badezimmer mit WC: 2 - MÖBLIERT
Gäste-WC: 1 - MÖBLIERT
Parkett/Fließen: BEREITS VERLEGT
Fenster: 3-FACH VERGLASUNG
Abstellraum: JA
Autoabstellplätze: 2-3
Energieausweis: HWB 46,4 kWh/qma/B
Heizung: ZENTRAL/LUFTWÄRMEPUMPE
Diese moderne Doppelhaushälfte ist auf jeden fall eine Besichtigung wert!
Melden Sie sich und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins.
Wir sind gerne für Sie da!
IHRE ANSPRECHPARTNERIN:
Frau Barbara Lechleitner
Tel: +43 650 980 53 32
EINMALKOSTEN
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.
Notarkosten: ca 2,0 % inkl MwSt.
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.