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Neuwertiges Appartementhaus in absoluter Toplage an der Nassereinbahn in St. Anton a. A. | ZU VERKAUFEN

TirolLandeckSankt Anton am Arlberg

Preis

Preis auf Anfrage

Einmalkosten:
Grundbuchseintragungskosten: 1,1 % des Kaufpreises
Grunderwerbssteuer: 3,5 % des Kaufpreises
Vertragserrichtungskosten: 1,5 % – 3 % des Kaufpreises zuzüglich MWSt.
Vermittlungsprovision: 3 % des Kaufpreises zuzüglich MWSt.
Grundstücksgröße
1.330 m2
Heizung
Pellets
Lift
Ja
HWB (kwh/m2a)
31,7
Bautyp
Neubau (bis 5 Jahre)
Verfügbar ab
sofort
Anzeigen-ID
310265
Aktualisiert am
25.04.2024
Ablaufdatum
25.04.2024

In absoluter Toplage in St. Anton am Arlberg verkaufen wir ein nahezu neuwertiges und liebevoll ausgestattetes Appartementhaus. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der Talstation der Nassereinbahn. Sommer wie Winter der perfekte Start direkt vor der Haustüre in den aktiven Urlaubstag im Arlberggebiet mit dem beeindruckenden Bergpanorama.

Es verfügt über 13 hochwertige ausgestattete Appartements, 6 Doppelzimmer und ein Einzelzimmer. Für das Personal stehen 2 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Gemeinschaftsküche in der gleichen Ausstattung wie die Gästezimmer zur Verfügung. Modern, komfortabel und im alpinen Chic ausgestattet, bietet das Haus 65 Regulär-Betten und 12 Zusatzbetten.

Um nach einem erlebnisreichen Tag perfekt abschalten zu können bietet das Haus im Wellnessbereich eine Finnische Sauna, ein Sanarium, Infrarot, ein Kneippbecken, eine Wärmebank, sowie gemütliche Ruheräume. Auch für Kinder gibt es natürlich einen bunten Kinderspielraum und eine Kinderspielwiese.

In der Gastroküche kann das Frühstücksservice vorbereitet und in dem großzügigen Frühstücksraum für ca. 35-40 Gäste angeboten werden.

Eine große Privatwohnung im Erdgeschoss mit ca. 107 m² runden das Angebot ab.

  • Grundstücksgröße gesamt 1.330 m²
  • Tiefgarage mit 30 Abstellplätzen
  • Baujahr: Neubau 2012, Erweiterung 2020
  • Heizung: Pellets
  • PV-Anlage mit 30 kW (Baujahr 04/2023)
  • Energieausweis: HWB Ref.RK 31,7 kWh/m²a
  • Widmung: Tourismusgebiet § 40 (4) mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) ….. KEINE Freizeitwohnsitzwidmung !
  • Übernahme: nach Wintersaison 2023/2024