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Flair & Faszination - Bestlage Innsbruck

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck, Innrain 30b

2

Zimmer

32,84 m2

Wohnfläche

Warmmiete

€ 880

Miete pro m2:
€ 21,64
Netto-Kaltmiete:
€ 710,61
Kaltmiete:
€ 760,28
Einmalkosten:
1 Bruttomonatsmiete zzgl. 20% USt.
Preis Stellplatz:
Tiefgarage
Stockwerk
5
Heizung
Gas
Zentralheizung
Fußbodenheizung
Badezimmer
1
Baujahr
2011
Terrasse
8.46 m2 
Lift
Ja
HWB (kwh/m2a)
36
HWB-Klasse
B
Verfügbar ab
01.06.2023
Anzeigen-ID
301378
Aktualisiert am
01.08.2023
Ablaufdatum
31.12.2024
Externe ID
justimmo_342921_1122
Flair & Faszination - Bestlage Innsbruck

Diese schöne, clever geschnittene 2-Zimmerwohnung in erstklassiger Lage gelangt ab Juni zur Miete.


Perfekt geeignet für Singles, die eine moderne, helle, hochwertig ausgestattete Wohnung in bester Lage suchen, aber auch als Paar lässt es sich hier mehr als nur Wohlfühlen!

 

Die geschmackvolle Küche ist mit Kühlschrank, Herd, Dunstabzug und Backrohr versehen und bietet zudem auch genügend Stauraum.

Das Bad ist mit hellen Fließen, einer großen beleuchteten Spiegelfront und einer ebenerdigen Dusche ausgestattet.

Durch die große Fensterfront bahnen sich die unterschiedlichsten Impressionen ihren Weg.

Den großen Balkon mit ca. 8 m² können Sie über zwei Türen betreten. Vom Balkon aus haben Sie eine beeindruckende Aussicht über die Stadt und die Nordkette. Hier fällt es leicht, sich nach einem anstrengenden Arbeitstag zu entspannen.


Zusätzlicher Stauraum wird durch ein Kellerabteil geschaffen.

 

KUNDENINFORMATION:

Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.

Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.

Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.