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Kaufimmobilie Innsbruck - Stadtteil Arzl Wohn-Lust statt Mieten-Frust - 3-Zi-Wohnung

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck

3

Zimmer

84 m2

Wohnfläche

Preis

€ 490.000

Badezimmer
1
Baujahr
1980
Balkon
2.43 m2 
Keller
Ja
Verfügbar ab
Herbst
Anzeigen-ID
301282
Aktualisiert am
01.08.2023
Ablaufdatum
31.12.2023
Externe ID
TOPREAL_615/01263
Kaufimmobilie Innsbruck - Stadtteil Arzl
Wohn-Lust statt Mieten-Frust - 3-Zi-Wohnung

Leben auf den grünen Terrassen Innsbrucks
Darf ich Sie mit einigen guten Gründen von dieser Immobilie überzeugen?

Sehr gerne: Traumhafte Sonnenlage (Südausrichtung), das herrliche Drumherum, die Freiheit und Sicherheit dieser charmanten Umgebung und die zahlreichen Outdoor-Möglichkeiten für Sportler und Familien sind ein attraktives Plus dieses besonderen Standortes.
Doch mehr noch: der perfekte Grundriss lässt einigen Spielraum für die Nutzung dieser Wohnung. Ob als Anlageobjekt oder zur Eigennutzung - perfekt geeignet!

Raumprogramm:
Wohnen, Kochen, zwei Zimmer, Bad, WC, Abstellraum, Diele, Vorraum, Loggia mit Balkon, Kellerabteil, Autoabstellplatz im Doppelparksystem (oberer Stellplatz)

Habe ich Sie neugierig gemacht? Das freut mich! Treffen wir uns zu einem Rundgang. Wer weiß, vielleicht haben Sie gerade Ihre Traumimmobilie gefunden. Läuten Sie gerne zu mir "durch": +43 664 39 43 521. Ihre E-Mail erreicht mich unter office@stone-estate.at

Herzlichst,
Ihre Gabriele Steinlechner

Rechtlicher Hinweis:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Frau Mag. (FH) Gabriele Steinlechner, welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümer oder/und von Dritten übermittelt wurden, und sind ohne Gewähr.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben Beteiligter. Diese sind jedoch unverbindlich. Der Preis ist freibleibend und bleibt Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die vorliegenden Informationen sind nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und streng vertraulich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 MaklerG). Jede Weitergabe der Geschäftsgelegenheit verpflichtet zu Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Provision gilt auch für die Fälle gem. § 15 Abs. 1 MaklerG als vereinbart. Meine Vermittlungstätigkeit erfolgt als Doppelmakler im Interesse für Abgeber und Abnehmer. Eine von mir mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht unverzüglich Widerspruch mit Quellenangabe erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Beiliegend finden Sie die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. § 30b KSchG.