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Großzügige 4-Zimmerwohnung (WG geeignet)

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck, Grauer-Stein-Weg 49

4

Zimmer

70 m2

Wohnfläche

Warmmiete

€ 1.400

Miete pro m2:
€ 16,00
Netto-Kaltmiete:
€ 1.120
Kaltmiete:
€ 1.400
Einmalkosten:
1.520,00 € inkl. 20% USt.
Preis Stellplatz:
Tiefgarage
Stockwerk
EG
Badezimmer
1
Bautyp
Neubau (bis 5 Jahre)
Verfügbar ab
sofort
Anzeigen-ID
293715
Aktualisiert am
01.05.2023
Ablaufdatum
31.12.2024
Externe ID
justimmo_342921_950
Großzügige 4-Zimmerwohnung (WG geeignet)

Ab sofort steht diese clever aufgeteilte 4 Zimmerwohnung in Hötting zur Miete.

Die Wohnung befindet sich direkt im Hochparterre des Hauses und ist für eine Familie oder Wohngemeinschaft perfekt geeignet!

Bei Betreten gelangt man direkt in den großzügigen Vorraum, von welchem aus alle Räumlichkeiten zentral begehbar sind.

Direkt neben der Eingangstüre befindet sich zusätzlich ein eigener Abstellraum.

Auf der rechten Seite entdeckt man direkt die ersten beiden Zimmer. Beide verfügen über ein nordseitiges Fenster sowie Außenrollos.

Im Vorraum geradeaus gelangt man ins Badezimmer. Die Ausstattung umfasst eine Badewanne mit Duschvorrichtung, das WC, ein Waschbecken mit Spiegel darüber sowie Stauraum darunter.

Ein Waschmaschinenanschluss in der Wohnung ist nicht vorhanden. Hierfür gibt es einen eigenen Waschraum.

Auf der linken Seite des Vorraums gelangt man als Erstes direkt in die modern ausgestattete Küche. 

Die Ausstattung der Küche umfasst ein Waschbecken, einen freistehenden Kühlschrank, Geschirrspüler, Backofen, einen Herd mit vier Platten, einen Dampfgarer sowie Ober und Unterbaukästen.

Der Südbalkon ist durch die Küche sowie das dritte Zimmer (südseitig) zugänglich. 

Nach der Küche auf der linken Seite befindet sich schlussendlich das dritte und größte Zimmer, welches über einen eigenen Balkonzugang verfügt. Ebenso sind hier außenliegende Rollos angebracht.

Die eigene Garagenbox sowie der Keller sind im Mietpreis inkludiert.

 

KUNDENINFORMATION:

Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.

Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.

Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.