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Rooftop Gallery #1

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck, Graßmayrstraße 2

2

Zimmer

31,5 m2

Wohnfläche

Warmmiete

€ 790,01

Miete pro m2:
€ 20,58
Netto-Kaltmiete:
€ 648,35
Kaltmiete:
€ 725,17
Preis Stellplatz:
Tiefgarage
Stockwerk
3
Badezimmer
1
HWB (kwh/m2a)
59.3
HWB-Klasse
C
Verfügbar ab
ab sofort
Anzeigen-ID
266883
Aktualisiert am
01.09.2021
Ablaufdatum
31.12.2024
Externe ID
justimmo_342921_571
Rooftop Gallery #1

ROOFTOP GALLERY - PROVISIONSFREI

Ab sofort kommt diese südlich ausgerichtete Galeriewohnung zur Miete.

Die Wohnung befindet sich im obersten Stock (3. OG) und fasziniert einerseits durch die Aufeilung der Wohnung und andererseits durch die Allgemeinflächen, die mitgenutzt werden können.

Bei Betreten der Wohnung befindet man sich direkt im Wohn/Essbereich mit der bereits inkludierten Küche wieder.

Im Jänner/Februar wird die jetzige Küche gegen eine Neue ausgetauscht!

Von der unteren Ebene blickt man schön auf die Südseite sowie Bergisel.

Nach Oben führt eine Sichtbetontreppe, die im Schlafbereich endet. Hier befindet sich das Badezimmer mit Duschkabine sowie Platz für ein Bett. Ein schräges Fenster (Kippbar) bietet Tageslicht sowie den gleichen schönen Ausblick auf die Südseite.

Ebenso in der oberen Ebene befindet sich ein Abstellraum!

Die gesamte Wohnung wird noch neu ausgemalen.

Ebenso inkludiert ist ein kleines Kellerabteil.

Das Highlight des Angebotes ist einerseits die westliche Terrasse mit 40 Quadratmeter Fläche sowie die große Dachterrasse (siehe Fotos).

Die Dachterrasse bietet einen atemberaubenden Blick über die Dächer der Stadt sowie einen 360 Grad Blick über die Nordkette sowie auch Südseite!

Ebenso wird jede Galerie eine eigene Grünfläche auf der Dachterrasse bekommen, welche bepflanzt werden kann!

 

Der Geschäftsführer des Verwatlungsbüros ist auch der Geschäftsführer der vermittelnden Maklerfirma.

 

KUNDENINFORMATION:

Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig.

Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.

Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.