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Top renovierte 2 Zimmer Wohnung in Innsbruck zu verkaufen!

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck, Riedgasse

2

Zimmer

51 m2

Wohnfläche

Preis

€ 279.000

Betriebskosten:
140 € zzgl. Rücklagen
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.,
Notarkosten: ca. 1,5 % zzgl. MwSt.,
Grunderwerbssteuer: 3,5 %,
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Nebenräume
1.0
Heizung
Gas
Keller
Ja
Anzeigen-ID
266072
Aktualisiert am
06.12.2020
Ablaufdatum
31.12.2024

In Innsbruck, im Stadtteil Hötting steht eine TOP renovierte 2 Zimmer Wohnung zum Verkauf!
 
Sie befindet sich im ersten Halbparterre in einer gepflegten Wohnanlage. In unmittelbarer Umgebung befindet sich alles was man im täglichen Leben benötigt.
 
Die schöne 2 Zimmer Wohnung verfügt über ca. 51 qm Wohnfläche und teilt sich wie folgt auf:
 
Eingang/Vorraum, Abstellraum, Badezimmer mit WC, Badewanne und Duschwand, Küche, Schlafzimmer und Wohn-Essbereich.
 
Die Wohnung wurde im Oktober 2020 hochwertig renoviert und die zeitlose Küche ist erst zwei Jahre alt.
 
Es gibt keinen dazu gehörigen Parkplatz zur Wohnung, jedoch sind viele Parkplätze vor dem Haus, welche über die Stadt Innsbruck für ca. 10 Euro monatlich gemietet werden können.
 
Die tolle Lage und ein eigenes Kellerabteil runden das Angebot ab.
 
OBJEKTDETAILS
 
Objekttyp: EIGENTUMSWOHNUNG
Wohneinheit: TOP 3
Renoviert: OKTOBER 2020
Wohnfläche: CA. 51 QM
PKW Stellplatz: CA. 10,00 €/MTL.
Zimmer: 2
Badezimmer: JA
Zustand: SEHR GUT/RENOVIERT
Bezugstermin: AB SOFORT
Lage: ZENTRAL, RUHIG
Heizung: GAS
Energieausweis: IN ARBEIT
Betriebskosten: 140,00 € zzgl. Rücklagen
KAUFPREIS: 279.000,00 €

 
Melden Sie sich und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins von dieser schönen Wohnung.
 
Bei weiteren Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da!
 
Ihre Ansprechpartnerin
 
Frau Barbara Lechleitner
Immobilienmaklerin
 
 
 

Nebenkosten:
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.
Notarkosten: ca. 1,5 % zzgl. MwSt.
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %

 
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.