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MIETIMMOBILIE 2-Zimmer-Appartement VÖLS - Dein Fleckchen Glück!

TirolInnsbruck - LandVöls

2

Zimmer

48 m2

Wohnfläche

Warmmiete

€ 895

Miete pro m2:
€ 16,98
Netto-Kaltmiete:
€ 815
Kaution
€ 2.685
Badezimmer
1
Baujahr
1976
Verfügbar ab
Ab sofort!
Anzeigen-ID
299044
Aktualisiert am
01.06.2023
Ablaufdatum
31.12.2023
Externe ID
TOPREAL_615/01251
MIETIMMOBILIE 2-Zimmer-Appartement
VÖLS - Dein Fleckchen Glück!

Dieses in Völs (Nähe Innsbruck) gelegene 2-Zimmer-Appartement mit Ost-Loggia, Kellerabteil und Autoabstellplatz im Freien befindet sich im 3. Obergeschoss einer 1976 errichteten Wohnanlage und erstrahlt im neuen Glanz.
Der perfekt ausgeführte Grundriss ist für eine Person oder auch ein Pärchen bestens geeignet.
Raumaufteilung: Vorraum, Abstellraum, Bad/WC, Wohnraum, Zimmer, Küche + Loggia.


Der Charme der ländlichen Umgebung und die Nähe zum EKZ Cyta oder zur Stadt Innsbruck sowie die hervorragende Infrastruktur rundum sind nur einige Pluspunkte dieser erst kürzlich komplett neu renovierten Wohnung mit einem Kellerabteil und einem Autoabstellplatz im Freien.

Neugierig?
Ich freue mich über Ihre Kontaktnahme.
Ihre Gabriele Steinlechner

Rechtlicher Hinweis:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Frau Mag. (FH) Gabriele Steinlechner, welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümer oder/und von Dritten übermittelt wurden, und sind ohne Gewähr.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben Beteiligter. Diese sind jedoch unverbindlich. Der Preis ist freibleibend und bleibt Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die vorliegenden Informationen sind nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und streng vertraulich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 MaklerG). Jede Weitergabe der Geschäftsgelegenheit verpflichtet zu Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Provision gilt auch für die Fälle gem. § 15 Abs. 1 MaklerG als vereinbart. Meine Vermittlungstätigkeit erfolgt als Doppelmakler im Interesse für Abgeber und Abnehmer. Eine von mir mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht unverzüglich Widerspruch mit Quellenangabe erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Beiliegend finden Sie die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. § 30b KSchG.
In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) können Termine nurmehr nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktdaten vereinbart werden.



Lage:
Bahnhofsnähe, öffentl. Verkehrsmittel, Zentrum-Nähe