4Zimmer |
110 m2Wohnfläche |
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Das gegenständliche Grundstück Langgasse 85 in der Bezirkshauptstadt Imst, mit Ausrichtung Süd – Südwest, bietete sich ideal für diese exklusive Wohnanlage an. Eine optimale Verkehrsanbindung an alle Hauptverkehrsrouten, die zentrale Lage zwischen Innenstadt und Handels- & Gewerbegebiet, direkte Einkaufsmöglichkeiten in geringstem Umfeld (mehrere Lebensmittelgeschäfte, Apotheke, Fitnesscenter, Videoverleih, etc. sind in ca. 2-3 Gehminuten erreichbar) zählen neben der architektonisch hochwertig und exklusiven Umsetzung zu den absoluten Vorteilen.
Das Gebäude wurde in Massiv-Bauweise errichtet und besteht aus einer Tiefgarage, Erdgeschoss, 1. und. 2. Obergeschoss und einem Dachgeschoß mit 2 exklusiven Penthouse -Wohnungen. Alle Wohnungen sind mit hohen Fenstern und Balkontüren ausgestattet, um den Ausblick und die Sonne bestmöglich zu nutzen und dem Anspruch des modernen und „jungen“ Wohnens gerecht zu werden.
Die ca. 110 qm große Penthouse-Wohnung (TOP 16) wurde perfekt geplant und teilt sich wie folgt auf: Vorraum, großes Badezimmer, WC, 3 Schlafzimmer – eines davon mit Schrankraum und ein großzügiger Wohn-Essbereich mit Zugang zur ca. 117 qm großen Dachterrasse.
Ein inkludierter Autoabstellplatz (2. Abstellplatz - Verhandlungsbasis) und ein großes Kellerabteil, sowie der direkte Zugang in das Stiegenhaus, als auch ein Personenaufzug von der Garage direkt zur Penthouse Wohnung bieten weitere Mehrwerte!
Die Wohnung wird auf 3 Jahre vermietet, wobei die Option besteht, nach Ablauf diesen auf weitere bis zu 2 x 3 Jahre zu verlängern.
Diese eindrucksvolle Wohnung ist auf jeden fall eine Besichtigung wert!
Bei Fragen oder einen gewünschten Besichtigungstermin können Sie sich jederzeit gern bei uns melden.
Wir sind gerne für Sie da!
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Barbara Lechleitner
Nebenkosten:
5 Bruttomonatsmieten Kaution
1 Bruttomonatsmiete zzgl. 20 % MwSt. Maklerhonorar
Vertragserrichtungskosten
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.