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Tolle 3 Zimmer Wohnung mit wunderbarer Aussicht

TirolImstImst, Am Weinberg

3

Zimmer

95,66 m2

Wohnfläche

Preis

€ 275.000

Betriebskosten:
€ 185
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.
Notarkosten: ca 1,8% netto zzgl. Barauslagen und Ust
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Nebenräume
1.0
Badezimmer
1
Baujahr
1989
Balkon
6,89 m2 
Keller
6,00 m2 
Anzeigen-ID
276489
Aktualisiert am
19.08.2021
Ablaufdatum
31.12.2024

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihr Interesse an dieser großzügigen Wohnung in Imst.

Die großzügige Wohnung liegt am Stadtrand in Imst. Im Jahre 1989 erbaut, verfügt die Wohnung über 3 Zimmer und teilt sich auf in: Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer, Diele, Gang, Vorraum, Küche, Bad und ein WC. Eines der Schlafzimmer befindet sich auf einem eigenen Stockwerk, das über eine Wendeltreppe erreichbar ist. Darüber Hinaus ist es relativ einfach möglich aus der 3-Zimmer Wohnung eine 4-Zimmer Wohnung zu machen. Außerdem verfügt die Wohnung über einen Kelerabteil von 6,00 m2, einen Balkon von 6,98 m2 und einen Tiefgaragenplatz. Besonderes Highlight der Wohnung ist der sonnige Balkon mit wunderschöner Aussicht.

Objektdetails:
Objekttyp: KAUFOBJEKT/WOHNUNG
Baujahr: ca 1989
Nutzfläche: ca 95,66 QM
Zimmer: 3 (AUF 4 AUSBAUFÄHIG)
Schlafzimmer: 2
Garagenplatz: vorhanden
Balkon: 6,89 QM
Kellerabteil: 6,00 QM
Zustand: Gut
Möbliert: Ja
Betriebskosten: ca 185,00 €
Kaufpreis: 275.000,00 €


Dieses Objekt ist auf jeden Fall eine Besichtigung wert!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins.

Wir sind gerne jederzeit für Sie da!

IHR ANSPRECHPARTNER
Herr Dipl.-Ing. (FH) Ing. Simon Brugger, BA
+ 43 (0)664 525 16 85

NEBENKOSTEN

Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.
Notarkosten: ca 1,8% netto zzgl. Barauslagen und Ust
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.