3Zimmer |
64 m2Wohnfläche |
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Objekt:
Die Wohnung befindet sich im 1.Stock eines Zweifamilienhauses. Das Gebäude wurde ursprünglich so ca. Jahre 1950 erbaut und seit damals als Zweifamilienhaus genutzt. Bei diesem Haus wurde 1995 Wohnungseigentum begründet. In diesem Vertrag wurde im Wesentlichen nur Wohnungseigentum begründet und keine abweichenden Vereinbarungen zum Wohnungseigentumsgesetz getroffen. Zusätzlich bestehen für die Nutzung der Liegenschaft zwei Benützungsvereinbarungen. Die Benützungsvereinbarung aus dem Jahre 1995. Diese regelt den Umgang mit den allgemeinen Flächen, das Holzlager, den Eingangsbereich, die Benützung des Schupfens. Die zweite Benützungsvereinbarung stammt aus dem Jahre 2012 und regelt die Nutzung des Schupfens näher, die Verlegung des Haupteinganges der Top 1, eine Terrassenerrichtung von Top 1, die Information, dass der Zaun bzw. die Betonmauer im Süden bereits auf Nachbargrund stehen, die Bewilligung der Carporterrichtung durch Top 1. Der Kaufgegenstand ist jedoch Top 2.
Diese Nutzungsvereinbarungen werden vor Kauf im Rahmen eines neuen Nutzwertgutachtens und eines neuen Wohnungseigentumsvertrages geregelt. Im wesentlich wird der Garten von Top 1 im Parterre, die Parkfläche eingangs zu Top 2, der Zugang von Top 1 zum Carport und die Terrasse von Top 1 neu geregelt. Es gibt hier schon eine händische Skizze und diese ist auch schon mit der Miteigentümerin besprochen. Im der neuen Regelung werden die Außenbereich exakt vermessen.
Beschreibung der Wohnung und Zubehör, insbesondere Garten und Gartenhaus:
Diese kleine und optimal eingeteilte 3-Zimmer-Wohnung liegt im 1. Obergeschoss und hat eine Nutzfläche von ca. 64 m². Die Räumlichkeiten bestehen aus Küche (Gang/Durchgangszimmer), Wohnzimmer, Schlafzimmer und Stube und Bad mit WC. Die Stube könnte auch als weiteres Schlafzimmer benutzt werden. Die Zimmer haben teilweise leichte Dachschrägen. Vom Wohnzimmer und der Stube kann der südseitige Balkon begangen werden. Die Wohnung wird im Zuge einer Verlassenschaft verkauft. Die Wohnung ist möbliert und wird so übergeben. Die elektrische Anlage müsste nach dem Augenschein aus der Bauerrichtung stammen. Diese ist daher als veraltet zu bezeichnen. Wobei eine bisherige problemlose Bewohnung vorhanden war. Die Räume werden von der Stube aus mit einem Holz/Kohlen-Einzelofen beheizt. Die restlichen Räume werden elektrisch unterstützt gewärmt. Das Warmwasser im Bad wird mittels Stromboiler erzeugt. Die Wohnung ist grundsätzlich wohnbereit eingerichtet. Für ein modernes Wohnen könnten einige Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sein. Insbesondere könnte der Einbau einer Gasetagenheizung eine Komfortverbesserung bieten. Die Gasleitung liegt bereits im Haus, da die andere Eigentümerin bereits mit Gas heizt.
Die Wohnung hat aktuell keinen Dauerparkplatz zugeordnet. Für das Ein-und Ausladen besteht eine Benützungsvereinbarung direkt vor dem Eingang. Nach Änderung des Wohnungseigentumsvertrages ist direkt vom dem Wohnungseingang eine Parkfläche vorhanden.
Im Außenbereich verfügt diese Wohnung über die Teilnutzung des Gartenschupfens. Der Nutzbereich ist räumlich abgetrennt. Diese Schupfenbereich hat eine Nutzfläche von ca. 14 m² und wurde bisher als Hobby und Werkstattraum genutzt. Hier finden auch die Gartengeräte und Handwerkermaschinen ein gutes Zuhause. Die Wohnung besitzt einen Eigengarten von ca. 85 m² samt Gartenhaushälfte.
Hier geht´s zum 360° Rundgang: https://app.immoviewer.com/portal/tour/1847826?accessKey=5e3b
Infrastruktur / Entfernungen
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Flughafen <8.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap