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Innsbruck/Sadrach - wunderschöne 2 Zimmerwohnung mit Terrasse

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck

2

Zimmer

48,93 m2

Wohnfläche

Warmmiete

€ 920

Miete pro m2:
€ 16,35
Netto-Kaltmiete:
€ 800
Kaltmiete:
€ 920
Betriebskosten:
€ 120
Grundstücksgröße
48,93 m2
Badezimmer
1
Terrasse
12 m2 
Garten
15 m2 
Keller
8.75 m2 
Verfügbar ab
ab September 2019
Anzeigen-ID
246465
Aktualisiert am
05.03.2020
Ablaufdatum
31.12.2019
Externe ID
justimmo_355000_413
Innsbruck/Sadrach - wunderschöne 2 Zimmerwohnung mit Terrasse

In Innsbruck, am Ende der Sadrachstraße kommt eine sehr schöne 2 Zimmerwohnung, sehr hochwertig teilmöbliert, über uns zur Vermietung.

Die Wohnung verfügt über einen Eingangsbereich, einem Bad mit Waschmaschinenanschluss und einem schönen, nach Süden ausgerichteten Wohn/Ess/Kochbereich. Die Flügeltür zur Terrasse lässt sich komplett öffnen, sodass Sie schon zum Frühstück die Natur in der Wohnung haben. Der üppige Garten, der Blick zum Patscherkofel, die Ruhe etc. sind nur einige Vorzüge dieser schönen Wohnung. Der auf gleicher Ebene liegende Kellerabteil könnte auch als Büro oder Arbeitsraum genützt werden - sehr praktisch!

Die Lage ist ideal für ruhesuchende Paare, Sportler und Naturliebhaber!

Trotzdem perfekte Busanbindung mit der Linie A. Diese fährt zur Markhalle, weiter über die Maria-Theresien-Straße bis zum Sanatorium Rum.

Keine Haustiere!

RAUMAUFTEILUNG:

  • Eingangsbereich
  • Bad mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss
  • Wohn/Esszimmer mit Ausgang zur Terrasse
  • Küchennische mit freistehendem Kühlschrank
  • großes Schlafzimmer mit zusätzlich Platz für einen Schreibtisch und riesiger Schrankwand
  • Südterrasse
  • 1 großer Kellerraum
  • Parkmöglichkeiten im Hof für alle Hausbewohner

KOSTEN:

  • Miete inkl. USt. € 800,--
  • zuzügl. BK/HK akonto inkl. USt. € 120,--
  • Gesamtmiete € 920,--
  • Kaution € 2.760,--
  • Keine Kosten für den Mietvertrag!
  • Strom separat
  • Anschluss Kabelfernsehen, UPC-Internet
  • Maklerhonorar lt. Maklerverordnung zuzügl. 20 % USt.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.