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kompakte 4-zimmerwohnung in unmittelbarer stadtnähe

TirolInnsbruck - LandNatters

4

Zimmer

75,7 m2

Wohnfläche

Preis

whg (exkl. nebenkosten)

€ 349.000

Preis Stellplatz:
€ 24.000
tg-platz (exkl. nebenkosten)
Stockwerk
1. OG
Heizung
Öl
Badezimmer
1
Baujahr
1991
Loggia
4,60 m2 
Keller
8,00 m2 
Bautyp
Gebraucht/Gepflegt
Verfügbar ab
Juli 2019
Anzeigen-ID
243890
Aktualisiert am
31.07.2019
Ablaufdatum
31.12.2021

kompakte 4-zimmerwohnung in unmittelbarer stadtnähe

 

in der beliebten gemeinde natters gelegen, steht diese kompakt geschnittene 4-zimmer-wohnung zum verkauf.

die wohnung befindet sich in einer kleinen wohnanlage in mitten einer ruhigen wohngegend. aufgrund der stadtnahen lage ist die landeshauptstadt in knapp über 10 minuten problemlos per bus oder zug zu erreichen.

das objekt besteht aus einem 23 m² großen wohn- esszimmer mit holzofen, einer gut geschnittenen modernen küche, einem eingangsbereich mit garderobe, drei schlafzimmern und einem bad mit separatem WC. der 5 m² große nach südost ausgerichtete balkon ist derzeit als loggia umgebaut, kann aber geöffnet werden und als sonniger aufenthaltsbereich genutzt werden.

durch den gut gewählten schnitt ist die wohnung ein wahres platzwunder und bietet auch familien mit kindern ausreichend platz zum entfalten.

die immobilie verfügt über einen tiefgaragenabstellplatz sowie einen geräumigen keller.

ein passendes objekt für jeden, der ein charmantes heim mit guter stadtanbindung in ruhiger lage sucht.

 

nähere details auf anfrage.

 

kaufpreis wohnung:             € 349.000,-

kaufpreis tg-abstellplatz:      € 24.000,-

gesamtkaufpreis:              € 373.000,- 

 

wohnwerk tirol mag. iur. daniel fliri

+43 699 192 654 44

www.wohnwerk-tirol.at

 

zu erwartende nebenkosten:
grunderwerbssteuer: 3,5% des kaufpreises
eintragungsgebühr: 1,1 % des kaufpreises (eintragungsgebühr ohne pfandrechte)
vertragserrichtung: ca. 1,5 % - 3 % des kaufpreises
vermittlungsprovision: 3 % des kaufpreises bzw. nach maklergesetz
barauslagen für stempelmarken und beglaubigungen
umsatzsteuer für vertragserrichtungshonorar und vermittlungsprovision

 

der verstoß gegen § 3 energieausweis-vorlage-gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren auftraggeber über die informationspflicht nach dieser bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur bekanntgabe der beiden werte bzw. zur einholung eines energieausweises aufgefordert haben, der auftraggeber dieser aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.