4Zimmer |
118 m2Wohnfläche |
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Wir wurden vom Bauträger „Family Haus“ exklusiv mit dem Verkauf der Reihenhauswohnanlage in Strengen beauftragt und wir freuen uns darauf Ihnen ihr neues zu Hause näher zu bringen.
In Strengen am Arlberg, im sonnigen Ortsteil Grießhof, entsteht eine Reihenhausanlage mit NUR 4 Einheiten auf jeweils eigener Parzelle, Haus 3 und 4 sind bereits verkauft. Die Reihenhäuser sind sehr sonnig gelegen! Haus 1 und 2 - auf dem Grundriss beginnend links sind noch verfügbar.
Die Erschließung erfolgt über die angrenzende Gemeindestrasse bzw. die neue Zufahrt ins Siedlungsgebiet.
Jedes Reihenhaus hat eine Garage, ist voll unterkellert und bietet ein Garagenplatz und zwei weitere Autoabstellplätze.
Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung erfolgt über den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz bzw. das öffentliche Wasserleitungsnetz.
Die Anschlussgebühren und die laufende Kosten werden direkt von der Gemeinde mit dem Hauseigentümer abgerechnet.
Die Anlage wird als Niedrigstenergiehausprojekt erstellt! Sollten die Mehrkosten auf ein Passivhaus über eine erhöhte Wohnbauförderung abgedeckt werden, wird diese Ausführungsart seitens des Bauträgers angedacht.
Die Bau und Ausstattungsbeschreibung, sowie das gesamte Exposé kann jederzeit gern per Mail zugesendet werden.
Beim Preis von Haus 1 ist im Standard die Terrasse im OG auf der Südseite enthalten.
OPTIONAL: Im Obergeschoss ist auch eine Ostterrasse mit Balkon möglich (siehe Grundriss OG).
Der Aufpreis dafür beträgt 11.330 €
Leistungsumfang- Erdarbeiten inkl. Stahlbetonplatte thermisch vom Haus getrennt, inkl. 2 Säulen und 2 Fundamenten;- Herstellen eines offenen Geländers (Ausführung wie Beschreibung B+A)- Liefern und Verlegen eines Balkonboden (Ausführung, wie Beschreibung B+A)- inkl. Abdichtungsarbeiten, Spenglerarbeiten usw.
Wir sind gerne für Sie da!
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.
Sollten Sie Interesse haben, dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermines.
Einmalkosten:
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Diese Expose´ ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.