1.507 m2Grundstücksgröße |
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Beim gegenständlichen Angebot handelt es sich um ein 1.507 m² großes als Bauland-Wohngebiet gewidmetes Baugrundstück mit einem abbruchreifen Altbestand in einer sonnigen und ruhigen Wohngegend in Kematen.
Die Liegenschaft kann nach erfolgtem Abriss der Bestandsgebäude allenfalls auch geteilt und beispielsweise mit 4 einzelnen Einfamilienwohnhäusern oder 2 Doppelhäusern bebaut werden.
Da sich das Baugrundstück in der Seveso-Gefahrenzone befindet, ist gemäß schriftlicher Mitteilung der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht der Tiroler Landesregierung die Errichtung einer Wohnanlage nicht möglich. Allerdings kann die Liegenschaft mit einem oder mehreren Gebäuden mit maximal 5 Wohnungen bebaut werden.
Auszug aus der Punktation der Abt. Raum- und Raumordnungsrecht:
„Da eine Wohnanlage gemäß den Begriffsbestimmungen in § 2 Abs. 5 TBO 2018 als Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen definiert wird und in der oben angeführten Punktation der Neubau von Wohnanlagen innerhalb des Gefährdungsbereiches als jedenfalls unzulässig eingestuft wird, dürfen auf dem betreffendem Grundstück aus Sicht des Schutzes und der Beherrschung der Gefahren aus schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ein oder mehrere Gebäude mit maximal 5 Wohnungen (siehe hiezu § 2 Abs. 4 TBO 2018) errichtet werden.
Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass sich die Obergrenze einer Bebauung aus sevesorechtlicher Sicht und die oben angeführten Dichtefestlegungen der Gemeinde Kematen im örtlichen Raumordnungskonzept in raumordnungsfachlicher Hinsicht vollinhaltlich entsprechen.“
Wichtige Hinweise:
Beim angebotenen Kaufpreis handelt es sich auf ausdrücklichen Wunsch unserer Auftraggeber um einen unverhandelbaren Fixpreis!
Für nähere Informationen zur angebotenen Immobilie fordern Sie bitte das Exposé mit Preisangabe an.
Wir bitten Sie jedoch um Verständnis dafür, dass wir unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nachkommen müssen und wir aus diesem Grund Anfragen nur unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) beantworten können!
Sofern Sie eine Immobilie bewerten lassen, verkaufen oder vermieten möchten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen wir uns, wenn Sie unsere diesbezüglichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
GRASL Immobilien - Telefon: +43 (0)5242 66666 - E-Mail: office@grasl-immobilien.at
Weitere interessante Objekte finden Sie unter www.grasl-immobilien.at, wobei nicht alle Immobilien auf unserer Webseite zu sehen sind. Sie können uns auch gerne einen Suchwunsch bekannt geben.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <3.000m
Apotheke <1.000m
Krankenhaus <3.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Universität <5.500m
Kindergarten <1.000m
Höhere Schule <8.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <4.000m
Sonstige
Bank <500m
Post <3.000m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <5.000m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Flughafen <5.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Kaufnebenkosten (jeweils berechnet vom Kaufpreis):
Grunderwerbsteuer: 3,5 %
Eintragung Eigentumsrecht: 1,1 %
Vermittlungshonorar: 3,6 % (inkl. 20 % USt.)
Kaufvertragserrichtung inkl. Treuhandabwicklung: 2,4 % (inkl. 20 % USt.)
Beglaubigungskosten
Courtagepassus:
Alle Angaben im Exposé sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Ein allfälliger Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die oben angeführten Erwerbsnebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zu Stande. Sollte Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) mit. Die Courtage in Höhe von 3,6 % des Gesamtkaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 20 % ist bei Vertragsabschluss fällig und vom Käufer zu zahlen.