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Geschäftslokal in zentralster Frequenzlage zu vermieten!

TirolInnsbruck - StadtInnsbruck, Salurner Straße 16

38,91 m2

Nutzfläche

Kaltmiete

€ 1.596,59

Miete pro m2:
€ 38,55
Netto-Kaltmiete:
€ 1.500
Kaltmiete:
€ 1.596,59
Einmalkosten:
1 Bruttomonatsmiete zzgl. 20% USt.
Preis Stellplatz:
Tiefgarage
Stockwerk
EG
Heizung
Gas
Etagenheizung
HWB (kwh/m2a)
216.5
Verfügbar ab
01.08.2022
Anzeigen-ID
290714
Aktualisiert am
01.02.2023
Ablaufdatum
31.12.2024
Externe ID
justimmo_342921_875
Geschäftslokal in zentralster Frequenzlage zu vermieten!

Ab sofort gelangt diese Geschäftsfläche in Bestlage Innsbruck zur Miete.

Überzeugen Sie sich selbst von der frequentierten Lage bei einer persönlichen Besichtigung!

 

Lage:

Direkt im Kreuzungsbereich Salurner Straße / Wilhelm-Greil-Straße steht diese Gewerbefläche zur Vermietung. Sie befindet sich im Erdgeschoß eines klassischen Jahrhundertwendehauses.

Zahlreiche Dienstleister und Geschäftsbetriebe befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Schräg gegenüber befindet sich eine Bushaltestelle, der Hauptbahnhof wird in 2 min zu Fuß erreicht.

 

Objekt:

Das Lokal wurde im letzten Jahr aufwändig generalsaniert und präsentiert sich in ausgezeichnetem Zustand. Das Geschäft ist ab 01.08.2022 verfügbar.

 

Einteilung:

Straßenseitige Verkaufsfläche, Umkleidekabine, Lager sowie Sanitäranlage.

 

Die Einheit, mit einer Nutzfläche von ca. 39 m², befindet sich in einer sehr guten Frequenzlage. Ein straßenseitiger Eingang bietet den Kunden optimalen Zugang. Durch die umlaufenden Fensterfronten sind die Räumlichkeiten hell, freundlich und repräsentabel.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte bzw. einen unverbindlichen Besichtigungstermin jederzeit zur Verfügung.

 

Weitere Informationen sowie ein Exposé mit zusätzlichen Bildern und Plänen zum Herunterladen finden Sie auf unserer Homepage www.cityreal.at

 

 

KUNDENINFORMATION:

Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.

Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.

Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.