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Info rund ums Mieten in Tirol - Rechte und Pflichten des Mieters

Der Vermieter stellt die Wohnung für die zweckmäßige Benützung zur Verfügung. An die Benützung sind auch Rechte und Pflichten gebunden. Welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter zu erfüllen haben, erklären wir hier.

Mieter - Miete - Mietzins - Rechte - Pflichten

 

Welche Pflichten haben Sie als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter? Wir listen hier die wichtigsten auf:  

  • Wenn Gründe vorliegen (zum Beispiel, ernste Schäden, oder um den Wärmemesser ablesen zu lassen), muss das Betreten durch eine beauftragte Person, oder des Vermieters, geduldet werden.
  • Der Mieter muss die vorübergehende Benutzung oder Veränderung des eigenen Mietgegenstandes zulassen, wenn dies notwendig oder erforderlich ist. Dies betrifft etwa Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten am Haus (zum Beispiel Reparatur einer undichten Gasleitung, Einbau eines Aufzuges) oder die Behebung ernster Schäden im eigenen oder einem anderen Mietgegenstand. Im MRG ist allerdings für den Mieter ein Entschädigungsanspruch für erlittene Unannehmlichkeiten im Zuge von Umbauarbeiten vorgesehen.
  • Der Mieter hat den Mietgegenstand und die damit verbundenen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Beheizungsanlagen, so zu warten und instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern kein Nachteil entsteht. Andernfalls droht eine Schadenersatzforderung.
  • Das Streichen der Wohnung vor dem Auszug, nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (6 Ob 104/09a) ist selbst dann nicht notwendig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag getroffen wurde, die Wohnung aber nicht über den Zustand der normalen Abnutzung hinaus abgewohnt wurde. Wenn die Farbe an der Wand stark abgenutzt ist oder die Wände ortsunüblich bemalt wurden, müssen Wohnungen in jedem Fall neu ausgemalt zurückgegeben werden. Dann bedarf es nicht einmal einer Klausel im Mietvertrag, die genau darauf hinweist.

 

Welche Rechte haben Mieter laut Mietrecht in Österreich?

Mieterrechte können in Anspruch genommen werden,  um sich beispielsweise vor unrechtmäßigen Handlungen und Eingriffen des Vermieters schützen zu können.

Folgende Mieterrechte sollten Sie kennen:

 

  • Mieter haben ein Recht auf Senkung der monatlichen Mietzinszahlung, wenn sich die Wohnqualität zweifellos verschlechtert hat (zum Beispiel dann, wenn kein warmes Wasser zur Verfügung steht oder die Heizung nicht funktioniert).
  • Der Mieter hat das Recht, den Mietgegenstand jederzeit ohne Begründung und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen.
  • Als Mieter haben Sie das Recht auf einen Reserveschlüssel, damit beispielsweise während des Urlaubs jemand die Pflanzen bewässern oder die Post einholen kann.
  • Als Mieter haben Sie das Recht auf den vereinbarten Zustand der Wohnung. Ist im Mietvertrag beispielsweise festgehalten, dass der Mietgegenstand in einem „toprenovierten Zustand" ist, muss der Vermieter auch sicherstellen, dass die Wohnung toprenoviert ist. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Links

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Miete.html

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/3/Seite.210213.html

 

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