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Info rund ums Mieten in Tirol - Allgemeines und der Mietvertrag

Hier finden Sie kurz zusammengefasst, worauf Sie beim Mieten und vor allem in Ihrem Mietvertrag achten sollten. 

Mietvertrag

 

Was genau ist eigentlich Miete?

Bei der Miete wird eine Sache, zum Beispiel eine Wohnung, vom Vermieter zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. Um die Wohnung gebrauchen zu können, muss der Mieter einen Mietzins bezahlen. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum. Dieser Zeitraum und auch die Höhe des Mietzinses werden im Mietvertrag geregelt.

 

Was steht in einem Mietvertrag?

Ein Mietvertrag sollte folgende Grundbestandteile beinhalten:

  • Mietvetragspartner: Hier werden Vermieter und Mieter des Objekts definiert. Auch wird genauer erläutert um welches Mietverhältnis es sich handelt. Es kann dabei in ein Haupt- und Untermietverhältnis unterschieden werden.
  • Mietgegenstand: Hier wird der Mietgegenstand genau beschrieben. Adresse, Nutzfläche und Nutzungszweck werden hier aufgelistet.
  • Vertragsdauer: Wie lange kann der Mietgegenstand gemietet werden? Ein Mietvertrag kann befristet oder unbefristet sein.
  • Mietzins: Unter diesem Punkt wird der monatliche Mietzins festgesetzt und wann dieser jeweils zu bezahlen ist.
  • Kostenaufteilung: Hier wird die Aufteilung der Betriebskosten, der Verwaltungskosten und der öffentlichen Abgaben genau erläutert.
  • Sonstige Vertragspunkte: Unter diesem Punkt wird alles aufgeführt, das Vermieter oder Objektspezifisch verschieden sein können.
  • Hausordnung: Die Hausordnung enthält Vorschriften zur Nutzung der Wohnung oder der allgemeinen Flächen im Haus. Durch die Hausordnung wird ein angenehmes Miteinander der Hausbewohner ermöglicht. Dabei gilt, dass die Hausordnung die Rechte des Mieters nicht einschränken darf.
  • Zusatzvereinbarungen: Im Punkt Zusatzvereinbarungen können Vereinbarungen festgehalten werden, die z.B. nur mündlich besprochen wurden.

Zusätzlich zum Mietvertrag ist es ratsam einen Energieausweis und einen Elektrobefund einzufordern. Der Mietvertrag kann um Zusatzvereinbarungen und sonstige Vertragspunkte erweitert werden. Diese Vertragspunkte dürfen jedoch nicht die allgemeinen Rechte des Mieters einschränken.

 

Mehr zum Mietrecht in Tirol finden Sie unter:

https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/wohnen/index.html

https://tirol.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/Konsument/Wohnen/MietrechtfuerMieter.html

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