Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

MIETIMMOBILIE in Axams Doppelhaushälfte für mehrere Generationen

TirolInnsbruck - LandAxams

5

Zimmer

155,59 m2

Wohnfläche

Warmmiete

€ 1.950

Kaution
€ 5.850
Grundstücksgröße
238 m2
Badezimmer
2
Baujahr
1978
Verfügbar ab
sofort
Anzeigen-ID
297222
Aktualisiert am
01.04.2023
Ablaufdatum
31.12.2023
Externe ID
TOPREAL_615/01206
MIETIMMOBILIE in Axams
Doppelhaushälfte für mehrere Generationen

Genau hier, quasi am Schnittpunkt von Stadtgefühl mit optimaler Verkehrsanbindung nach Innsbruck und dem unverwechselbaren Naturerlebnis steht diese ?Doppelhaus-Wohlfühloase“ für naturhungrige Bewohner. Die geräumige Doppelhaushälfte samt Garten, Balkon und PKW-Abstellplatz besticht durch ihre absolute Ruhelage, den herrlichen Ausblick und einen gut durchdachten Grundriss. Ideal geeignet für Studenten-WGs, für mehrere Generationen unter einem Dach oder für Wohngemeinschaften.

Erdgeschoß
Aufteilung: Diele, Kochen/Essen, Zimmer 1, Zimmer 2 mit Ankleidebereich, Wirtschaftsraum, Badezimmer mit Dusche und Waschbecken, WC, Flur, Terrasse und Garten

1. Obergeschoß
Aufteilung: Zimmer 3, Zimmer 4, Bad mit WC und Badewanne, Balkon

Miete € 1950,- Miete inkl. Betriebskosten (inkl. € 250,00 Betriebskosten inkl. Heizung)

Das Vermittlungshonorar gem. IMV 1996 beträgt 1 BMM bei einem 3-Jahres-Mietvertrag zuzügl. 20% MWSt.

Interessiert?
Ich freue mich über Ihre Kontaktnahme.
Ihre Gabriele Steinlechner

Rechtlicher Hinweis:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Frau Mag. (FH) Gabriele Steinlechner, welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümer oder/und von Dritten übermittelt wurden, und sind ohne Gewähr.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben Beteiligter. Diese sind jedoch unverbindlich. Der Preis ist freibleibend und bleibt Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die vorliegenden Informationen sind nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und streng vertraulich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 MaklerG). Jede Weitergabe der Geschäftsgelegenheit verpflichtet zu Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Provision gilt auch für die Fälle gem. § 15 Abs. 1 MaklerG als vereinbart. Meine Vermittlungstätigkeit erfolgt als Doppelmakler im Interesse für Abgeber und Abnehmer. Eine von mir mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht unverzüglich Widerspruch mit Quellenangabe erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Beiliegend finden Sie die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. § 30b KSchG.