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Fendels: "einzigartig" Bauernhof in perfekter Lage mit wunderschönen Flächen zu Verkaufen!

TirolLandeckFendels, Fendels 4

200 m2

Nutzfläche

Preis

€ 925.000

Einmalkosten:
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Preis Stellplatz:
Freiplatz
Grundstücksgröße
76.369 m2
Garten
700 m2 
Anzeigen-ID
289646
Aktualisiert am
01.01.2023
Ablaufdatum
31.12.2024
Externe ID
justimmo_352489_186
Fendels: "einzigartig" Bauernhof in perfekter Lage mit wunderschönen Flächen zu Verkaufen!

Verkauft wird eine imposante Liegenschaft im wunderschönen Naturparadies Fendels, Nähe Ladis-Fiss-Sefaus, mit 76369 m² Grundstücksfläche.

Der konkrete Kaufgegenstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Der Hof an sich bzw. das Bauernhaus mit Stall und Stadl in bester Dorflage, mit Erweiterungspotenzial und 1367 m² bebaubarer Grundfläche (nach TBO bzw. noch konkret zu prüfen)

  • Beeindruckende 7,36 Hektar landwirtschaftlich gewidmete Flächen, aufgeteilt in mehere separate Parzellen, in traumhafter Lage;

 

Die wesentlichen Fakten

  • insgesamt ca. 75.000 m² Fläche (Wiesen, Weiden, Waldanteile)

  • Ein Bauernhaus samt landwirtschaftlichem Wirtschaftsgebäude (Parzelle mit 1367 m² Grundfläche)

  • Stall und Stadl mit einer Nutzfläche von rd. 500 m²

  • Beste Dorflage, direkt an der Talstation der Bergbahnen Fendels

  • Eine bemerkenswerte Ruhe- und Naturlage

 

Das großzügige Bauhernhaus sollte grundsätzlich einer Sanierung (Modernisierung) unterzogen werden und sollte vor allem die Technik auf den aktuellen Stand gebracht werden. Jedenfalls wird eine Begutachtung durch legitimiertes Fachpersonal, hinsichtlich der geltenden Normen, empfohlen.

 

Hinweis zum Erwerb / Rechtliche Informationen

Die Landwirtschaft per se kann grundsätzlich weiterhin als solche betrieben werden. Demenstprechend ist der Kauf durch einen Landwirt unbürokratisch. Generell zu beachten sind daher jedenfalls die Voraussetzungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes.

Erwerbsberechtigt sind grundsätzlich: Landwirte (mit aufrechter Betriebsnummer), Inhaber des landw. Facharbeiterbriefes, Inhaber eines Gärtnereibetriebes;

Definition "Landwirt"

Als Landwirt gilt, wer einen landwirtschaftlichen Betrieb allein oder zusammen mit Familienangehörigen oder mit den darüber hinaus allenfalls erforderlichen landwirtschaftlichen Dienstnehmern bewirtschaftet.

Als Landwirt gilt aber auch derjenige, der nach dem Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines landwirtschaftlichen Grundstückes eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben will und die dazu erforderlichen Fähigkeiten aufgrund seiner praktischen Tätigkeit oder fachlichen Ausbildung nachweisen und die Absicht der nachhaltigen ordnungsgemäßen Bewirtschaftung durch ein Betriebskonzept glaubhaft machen kann. (es wird insbesondere auf die Genehmigungspflicht gemäß § 4 TGVG verwiesen)

Informationen zum Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch „Nichtlandwirte“ sowie zum damit in Verbindung stehenden "Interessentenverfahren"  finden Sie unter folgendem LINK: https://tirol.lko. (Folder Grundverkehr 2017) 

(Quelle und Rechtsinformation: Landwirtschaftskammer Tirol sowie Tiroler Höfegesetz / THG)

Unsere Kanzlei sowie der involvierte Treuhänder (RA) klärt Sie über die genannten Themen umfassend auf!

Wichtige Informationen zu den neuen (verschärften) Finanzierungsrichtlinien:

Gemäß Erlass der Europäischen Zentralbank (EZB) hat die Österreichische Nationalbank (OeNB) sicherzustellen, dass die neuen Vergabekriterien für Immobilienkredite, von allen Banken, ausnahmslos eingehalten werden. Künftig müssen Käuferinnen und Käufer, die einen Immobilien-Kredit benötigen, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive der Kaufnebenkosten) in Form von Eigenkapital, nachweisen können. Sollte diese Eigenmittelquote nicht zu 100% erreicht werden, so ist es allenfalls möglich, den Differenzbetrag, in Form einer Bürgschaft oder in Form eines zusätzlichen Pfandrechts auf einer Ersatzliegenschaft (Simultanpfandrecht) auszugleichen, um dadurch die Vergabe-Kriterien erfüllen zu können. Die Umsetzungspflicht für alle Kreditinstitute gilt jedenfalls ab Mitte 2022. (Grundlage: gemäß Finanzmarktstabilitätsgremium / FMSG / Quelle: ÖeNB)

Sämtliche Bezug habenden Urkunden und Nachweise wie: der behördliche Bauakt, der Grundbuchauszug, die Vermessungsunterlagen, etc, sind vorliegend und werden im Zuge einer Besichtigung erörtert.

Die formalrechtliche und physische Übergabe kann jederzeit realisiert werden.

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage! 

 

BITTE BEACHTEN SIE,

Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber unserem Auftraggeber ist es erforderlich, Ihre vollständigen Daten (Name, Adresse Telefon, E-Mail) verpflichtend bekannt zu geben, andernfalls kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden.

Alle Angaben und erteilten Informationen beruhen auf Aussagen und Unterlagen des Eigentümers. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Angaben, inkl. Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend.

Die Kaufpreisangaben enthalten keine laufenden Nebenkosten!

(Nebenkosten Gesamt bei Abschluss, ausgehend vom vertraglichen Kaufpreis, wie folgt: Errichtung Kaufvertrag samt Treuhandschaft durch RA, 1,7% netto / Maklerhonorar gemäß Verordnung, 3,0% netto / Grunderwerbsteuer, 3,5% / Eigentumsrechtseintragung, 1,1% / Barauslagen Treuhänder, ca. € 350.- / Notar-Beglaubigung, ca. € 600.-)

Dieses Expose ist inhaltlich ausgestattet mit Informationen zum: Maklervertrag, den Nebenkosten, der DSGVO, dem Fernabsatz u. Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), dem Rücktrittsrecht gemäß § 30a KSchG, dem Energieausweis, den Betriebskosten-Informationen und weiteren rechtlichen Hinweisen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen; Der Makler kann als Doppelmakler tätig werden!

Hinweis: zur Erfüllung dieses Rechtsgeschäftes ist es wahrscheinlich erforderlich, personenbezogene Daten an Dritte weiterzuleiten. Eine Weiterleitung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der DSGVO. Die Weiterleitung dieser Unterlagen und Informationen Bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Dieses Offert ist unverbindlich und freibleibend, Zwischenverkauf und zwischenzeitige Vermietung vorbehalten. Bis zum Abschluss des Kaufvertrags / Mietvertrages bleibt der Verkäufer / Vermieter also nicht an sein Angebot gebunden und darf inzwischen an eine andere Partei verkaufen oder vermieten. Den Makler trifft bei seiner Tätigkeit als Doppelmakler eine Mitteilungspflicht (§ 5 Abs. 3 MaklerG). Im Geschäft mit einem Endverbraucher laut § 30 Abs. 1 KSchG muss dieser Hinweis auf die Doppelmaklertätigkeit schriftlich erfolgen.

Der Makler ist als Doppelmakler tätig!

Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit!

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <2.175m
Apotheke <4.225m

Kinder & Schulen
Schule <225m
Kindergarten <2.000m

Nahversorgung
Bäckerei <1.925m
Supermarkt <1.875m

Sonstige
Bank <1.950m
Geldautomat <1.950m
Polizei <2.050m
Post <4.525m

Verkehr
Bus <1.450m
Bahnhof <5.150m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap