3Zimmer |
98,54 m2Wohnfläche |
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Im Brechtenweg in Inzing ensteht in toller und zentrale Lage eine neue Wohnanlage.
Die Wohnanlage besteht aus zwei Wohnhäusern (fortlaufend mit Haus A und Haus B genannt), auf die sich 11 Wohneinheiten erstrecken. Haus A enthält 7 Wohneinheiten auf drei Stock- werken verteilt. Im Haus B befinden sich 4 Wohnungen, verteilt auf drei Stockwerke.
Im Erdgeschoss des Hauses A befinden sich drei Wohnungen, zwei Zwei-Zimmer-Wohnungen und eine Drei-Zimmer-Wohnung. Dieselbe Verteilung von zwei Zwei-Zimmer- Wohnungen und einer Drei-Zimmer-Wohnung findet man auch im Obergeschoss. Auf dem Dachgeschoss des Hauses A befindet sich eine große Drei-Zimmer-Wohnung.
Im Haus B befinden sich im Erdgeschoss eine Zwei-Zimmer-Wohnung und eine Drei- Zimmer-Wohnung. Im Obergeschoss findet man zwei Drei-Zimmer-Wohnungen, wobei Wohnung 11 sich noch über das Dacheschoss erstreckt. Zu jeder Wohneinheit können zusätzlich TG Abstellplätze erworben werden, zu einem Preis von 24.900, -€. Des Weiteren können Wohnung 1, 2, 4, 5 auch als Drei-Zimmer-Wohnung erschlossen werden. Die Raumaufteilung der Wohnungen wären in diesem Fall wie bei Wohnung 3. Auch bei Wohnung 8 besteht die Möglichkeit der Raumaufteilung in eine Vier-Zimmer-Wohnung.
HAUS B TOP 8
Objekttyp: EIGENTUMSWOHNUNG/KAUFOBJEKT
Ebene: ERDGESCHOSS
Wohn/Küche: 42,91 QM
Eltern: 16,40 QM
Kind: 13,25 QM
Gang: 10,90 QM
Badezimmer: 8,24 QM
WC: 2,11 QM
Abstellraum: 4,73 QM
Wohnnutzfläche: 98,54 QM
Zubehör:
Terasse: 25,34 QM
Garten: 238,42 QM
Lager: 6,04 QM
Energieausweis: In Arbeit
KAUFPREIS: 532.200,00 €
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch ein Exposé sowie Bau- und Ausstattungsbeschreibung zu.
Melden Sie sich und überzeugen Sie sich mittels eines unverbindlichen Besichtigungstermins vor Ort.
Bei weiteren Fragen, sind wir jederzeit gerne für Sie da!
IHR ANSPRECHPARTNER
Frau Barbara Lechleitner
Immobilienmaklerin
NEBENKOSTEN
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.
Notarkosten: ca. 2,0 % inkl MwSt.
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.