50 m2Wohnfläche |
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Das Kaunertal, eine pure Energiequelle für Naturliebhaber. Ein tief eingeschnittenes Gebirgstal mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten und wilder, atemberaubender Natur.
Ortschaften, eingebettet in traumhafter Bergkulisse mit zahlreichen Gipfel – all dies sind nur wenige Punkte für Familien, Sportbegeisterte und Abenteurer welche die Tiroler Berge so lieben und schätzen – Sommer wie Winter.
In ruhiger, absolut sonniger Lage wird das Charlet errichtet. Dabei wurde neben einer hohen funktionalität auch auf Design und die natürliche Umgebung geachtet. Die geplante Errichtung erfolgt über einen einheimischen, Tiroler Bauträger in ökonomischer Massivbauweise auf höchstem Niveau.
Das Objekt besteht aus einem Untergeschoss mit Schiraum, Garagen, Abstellraum und Technikräume sowie vier Wohnetagen mit insgesamt 10 Wohneinheiten. Die Stockwerke sind mit einem Aufzug sowie über ein Stiegenhaus zugänglich. Im Erdgeschoss befindet sich ausserdem die Rezeption, Frühstücksraum samt Büro und Küche, sowie ein eigener Personalbereich.
Sie als Investor/Inhaber haben die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, diese touristisch zu vermieten und dadurch die Erträge Ihres gesamten Anlageportfolios zu steigern. Neben der Rendite aus der Vermietung profitieren Sie auch noch von der Wertsteigerung, den inmitten den Tiroler Berge sind die Möglichkeiten solcher Einheiten begrenzt und daher stark gefragt.
Servicierung:
Ihre Wohnung befindet sich in einer Anlage mit “full-service”. Im allgemeinen Bereich befindet sich ein Frühstücks- und Aufenthaltsraum, in dem die Feriengäste je nach Saison und Wunsch auch ein Frühstück einnehmen können. Durch einen Betreibervertrag mit Vermietungsservice wird Ihr Appartement international vermarktet und zu bestmöglichen Konditionen vermietet.
Preise starten bereits ab 260.000,00 € (netto)
GERNE FREUEN WIR UNS AUF IHRE ANFRAGE.
Nebenkosten:
Notarkosten: ca. 1,8 % zzgl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.