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Hochwertige 3 Zimmer Wohnung in Umhausen zu verkaufen!

TirolImstUmhausen, Mühleweg 27

3

Zimmer

80 m2

Wohnfläche

Preis

€ 235.800

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.,
Notarkosten: ca. 1,5 % zzgl. MwSt.,
Grunderwerbssteuer: 3,5 %,
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Heizung
Gas
Baujahr
2019
Bautyp
Neubau/Erstbezug
Anzeigen-ID
243607
Aktualisiert am
24.02.2020
Ablaufdatum
31.12.2024

Die schön geschnittene 3 Zimmer Wohnung befindet sich einer sonnig und ruhig gelegenen Wohnanlage, welche soeben errichtet wird. Wanderwege sowie Skigebiete wie Sölden, Obergurgl, Kühtai und Ötz liegen in unmittelbarer Umgebung. Das Aqua Dome für Wasserbegeisterte und Erholungssuchende befinden sich auch nur wenige Autominuten entfernt. Hier lässt es sich gut leben!
 
Die 3 Zimmer Wohnung befindet sich im UG, verfügt über ca. 80 qm Wohnfläche und teilt sich wie folgt auf:
 
Vorraum, Badezimmer, WC, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer und großzügiger Wohn/Essbereich.
 
2 Autoabstellplätze, ein Kellerabteil, Allgemeinflächen und hochwertige Materialien (wie Böden, Türen, Fenster etc.) bieten weitere Mehrwerte!
 
Diese sonnige 3 Zimmer Wohnung ist auf jeden Fall eine Besichtigung wert!
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins.
 
Objekttyp: KAUFOBJEKT
Baujahr: 2019
Wohnfläche: CA. 79,84 QM
Zimmer: 3
Kellerabteil: CA. 3 QM
Materialien: HOCHWERTIG
Allgemeinflächen: JA
Autoabstellplatz: 2
Lage: SONNIG/RUHIG
Zustand: ERSTBEZUG/NEUBAU
Verfügbar: NACH ABSPRACHE
Heizung: GAS/ZENTRALHEIZUNG
Energieausweis: IN ARBEIT
Betriebskosten: CA. 120,00 €
KAUFPREIS: 235.800,00 €
 
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein Exposé mit weiteren Details zu.
 
Wir sind gerne jederzeit für Sie da!
 
Ihre Ansprechpartnerin:
 
Frau Barbara Lechleitner


 
Nebenkosten:
 
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.
Notarkosten: ca. 1,5 % zzgl. MwSt.
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %
 
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.