126,6 m2Wohnfläche |
|
|
|
|
|
|
|
|
Dieses besondere Wohn- bzw. Ferienhaus befindet sich am Sonnenplateau von Schwoich.
Die Gesamtwohnnutzfläche dieser Immobilie beträgt ca. 126 m² (aufgeteilt auf zwei Etagen).
Das Haus ist voll unterkellert und in einem renovierungsbedürftigen Zustand.
Zusätzlich besitzt diese Liegenschaft eine genehmigte Freizeitwohnsitzwidmung und kann daher auch ganz legal als Ferienimmobilie erworben werden!
Dieser schöne Ort bietet anspruchsvollen Bewohnern alle Annehmlichkeiten des täglichen Lebens und ist für seine überdurchschnittliche Lebensqualität bekannt. Umgeben von viel Grün und Ruhe ist dieser Ortsteil von Schwoich der ideale Wohnort für alle, die nicht inmitten der Hektik der Stadt leben wollen, auf die urbanen Annehmlichkeiten und Vorzüge kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Art jedoch nicht verzichten mögen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Kaufnebenkosten (jeweils berechnet vom vereinbarten Kaufpreis):
Courtagepassus:
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbsteuer, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Sollte Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Courtage in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 20 % ist bei Vertragsabschluss fällig und sowohl jeweils vom Verkäufer als auch vom Käufer zu bezahlen.