4Zimmer |
97 m2Wohnfläche |
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Eine großzügige und vor allem sonnige 4 Zimmer Wohnung in Imst sucht eine neue Eigentümerin/einen neuen Eigentümer. Sie befindet sich im 2. OG einer gepflegten Wohnanlage, welche ca. 1993 erbaut wurde. Die gut erhaltene Wohnung liegt in einer ruhigen Lage, trotzdem ist sie nicht weit vom Zentrum entfernt. In ca. nur 10 Fußminuten erreichen Sie das Zentrum, dort ist alles in Bewegung. Das Zentrum bietet alles, was man im täglichen Leben benötigt. Autobahnauffahrt, sowie Bushaltestelle und der Bahnhof „Imst-Pitztal“ sind ebenfalls sehr schnell erreichbar. Auch der Kindergarten, Volks-/Hauptschule, Schwimmbad, Kinderspielpark, Kletterhalle befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Jogging, Spazierweg oder Fahrradrouten liegen direkt vor der Haustüre.
Zudem ist die Wohnung gut geschnitten und teilt sich wie folgt auf:
Gang/Garderobe, zwei Kinderzimmer, ein Elternzimmer, ein Bad, ein WC, eine neue, sehr moderne Küche und ein Wohnzimmer mit Kachelofen. Ein großer Balkon und eine Gartenfläche bieten weitere Mehrwerte. Ein Tiefgaragenabstellplatz, sowie Besucherparkplätze und ein Kellerabteil runden das Angebot ab. Die Wohnung ist hochwertig teil-möbliert!
Objekttyp: Wohnung
Bauweise: Massiv
Wohnfläche: ca. 97 qm
Balkon: JA
Gartenanteil: JA
Lage: ruhige Lage
Zustand: sehr gut
Kellerabteil: JA
Badezimmer: JA
Kachelofen: JA
Küche: JA - NEU
Tiefgaragenabstellplatz: JA
Heizung: Öl Zentralheizung
Energieausweis: 54,8 kWh/C
Betriebskosten: 186,00 €/mtl. + 87,00 €/mtl. Rücklagen
KAUFPREIS: 259.000,00 €
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins.
Wir sind gerne für Sie da!
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Barbara Lechleitner
Tel: +43 650 980 53 32
E-Mail: b.lechleitner@perfektimmo.at
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. MwSt.
Notarkosten: ca. 1,8 % zzgl. MwSt.
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.