Erstbezug! Single/Pärchenwohnung im Zentrum von Erl
Auf der Suche nach einer wunderschönen Wohnung im Zentrum von Erl?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Diese neu ausgebaute, traumhafte und gemütliche Immobilie befindet sich in einem bäuerlichem Mehrfamilienhaus in Erl in sehr sonniger und zentraler Lage und bietet Ihnen genügend Platz um sich wohlzufühlen.
Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und verfügt über 1 Schlafzimmer, 1 separates WC, 1 Badezimmer, 1 große Küche die gerade eingebaut wird, sowie einen gemütlichen Wohnbereich.
Das großzügige moderne Badezimmer glänzt durch eine große Dusche, einen Waschmaschinenanschluß, sowie einen Waschtisch.
Vom Wohn/Essbereich aus gelangt man auf den großen Balkon, wo man gemütlich entspannen kann.
Die Wohnung wird spätestens bis zum 1.5.2019 bezugsfertig und an Singles oder Pärchen vermietet.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich ganz unverbindlich bei uns.
Haustiere nicht erlaubt!
Sonstige Kosten: Maklerprovision und Kaution
Meilenstein Realitäten GmbH
A-6020 Innsbruck | Maria-Theresien-Straße 34
Kostenfreie Servicenummer 0800 221 750
Lage:
Erl liegt im Nordtiroler Unterinntal, etwa 15 km von Kufstein entfernt an der bayerischen Grenze. Es ist die nördlichste und zugleich tiefstgelegene Gemeinde in Tirol mit 1.450 Einwohnern.
An Sehenswürdigkeiten gibt es in Erl insbesondere die „Blaue Quelle“ (700 Liter pro Sekunde Wasserschüttung), den Trockenbach-Wasserfall, das sagenumwobene „Erler Herz“ und den Blick vom Kalvarienberg ins Inntal zu bewundern. Sehr schöne und leicht besteigbare Aussichtsberge sind das Kranzhorn (1367 m) mit den zwei Gipfelkreuzen und der Spitzstein (1596 m).
Erl ist auch ein idealer Ausgangspunkt für diverse Freizeitaktivitäten wie z.B.:
- Alpin-Ski
- Fahrradfahren
- Rodeln
- Schwimmen
- Skilanglaufen
- Baden
- Wandern
- Erler Passionsspiele
Ausstattung:
Ihre Highlights:
- Erstbezug
- Sehr zentrale Lage
- 2 Parkplätze direkt vor dem Eingang
- Sämtliche Dinge des täglichen Bedarfs sind zu Fuß erreichbar
- Großer Balkon
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.