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Schöne, sonnig und ruhig gelegene 3 Zimmer Wohnung in Rum zu vermieten!

TirolInnsbruck - LandRum, Korngasse 2

3

Zimmer

89 m2

Wohnfläche

Gesamtmiete

€ 1.190

Miete pro m2:
€ 11,52
Netto-Kaltmiete:
€ 1.025
Betriebskosten:
€ 165
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % Ust.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Vergebührung Mietvertrag: ca. 429 €
Mietvertragserstellung: nach Vereinbarung
Kaution
€ 3.570
Parkplatz
1
Heizung
Badezimmer
1
Baujahr
1990
Keller
Ja
HWB (kwh/m2a)
58,3
HWB-Klasse
C
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Anzeigen-ID
189095
Aktualisiert am
18.04.2017
Ablaufdatum
31.12.2024

Die sonnige 3 Zimmer Wohnung liegt in der Nähe des Ortskerns und bietet fast 90 m² Wohnfläche.Sie befindet sich im zweiten Stock in einer Wohnanlage. Hauptschule, Volksschule und Kindergarten, sowie der Römerpark sind in unmittelbarer Nähe. Weiteres ist die Bushaltestelle und der Bahnhof in nur wenigen Fußminuten erreichbar.


Die gut erhaltene Wohnung teilt sich wie folgt auf:


Garderobe/Vorraum, 2 Schlafzimmer, Küche, großzügiges Wohnzimmer, Bad, WC und Abstellraum.


Ein gemütlicher Schwedenofen im Wohnzimmer, zwei Kellerabteile, ein allgemeiner Dachboden, ein Tiefgaragenabstellplatz, sowie Besucherparkplätze bieten weitere Mehrwerte. Die Wohnung wird nicht möbliert auf 4 Jahre vermietet.


Diese schöne 3 Zimmer Wohnung ist auf jeden Fall eine Besichtigung wert!


Objekttyp: Mietobjekt
Bauweise: Massiv
Wohnfläche: 89,16 qm
Baujahr: 1990
Zustand: gut erhalten
Heizung: kalorische Wärmepumpe
Lage: sonnig, ruhig
Verfügbar: nach Vereinbarung
Schwedenofen: JA
Möbliert: NEIN
Badezimmer: JA
WC: JA
Abstellraum: JA
Kellerabteil: 2
Tiefgarage: JA
Besucherparkplätze: JA


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins.


Wir sind gerne für Sie da!


Einmalkosten:


Maklerhonorar: 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % Ust.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Vergebührung Mietvertrag: ca. 429 €
Mietvertragserstellung: nach Vereinbarung

 


Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Diese Expose´ ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.