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Top Lage! Top Zustand! Betriebsmöglichkeit auf 263 m2 im Gewerbepark Imst!

TirolImstImst, Fabrikstraße 46

263 m2

Nutzfläche

Gesamtmiete

Preis auf Anfrage

Einmalkosten:
Gebühren, Finanzamt, Maklerhonorar, Vertragserrichtungskosten
Kaution
3 Bruttomonatsmieten
Heizung
Anzeigen-ID
207497
Aktualisiert am
12.10.2020
Ablaufdatum
31.12.2024

Dieses interessante Gewerbeobjekt befindet sich in Imst, ist in einem absoluten Top Zustand und lässt verschiedenartige Nutzungsmöglichkeiten zu. Im Geberwerbepark sind bereits ein Fliesenleger und ein Spengler/Dachdecker eingemietet. Nebenan befindet sich der Baustoffhandel/Baumarkt „Canal“, daher wäre eine Geschäftsidee im Bereich Bau, Baugewerbe etc. sicher sehr ideal.

Die Räume im Gewerbepark sind sehr hell und teilen sich wie folgt auf:

Geschäftslokal: ca. 177 m2         

Cafe: 29 m2   

Büro 1: 30,7 m

Büro 2: 20,5 m2

WC: 6,5 m2

Gesamtfläche: ca. 263 m2

 

Mietpreis: 1.841,00 € netto/monatlich inkl. Heizung.

Stom, Müll, Telefon, Internet ect. sind dabei nicht inkludiert.

Betriebskosten: je nach Branche und Betriebsgröße.

Spezielle gewerberechtliche Adaptierungen (wenn nötig) sind vom Mieter zu bezahlen.

Parkplätze direkt vor dem Gewerbepark bieten weitere Mehrwerte. Die optimale Verkehrsanbindung wertet den Standort des Betriebes zusätzlich auf.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins.

Für Detailfragen sind wir jederzeit gerne unter +43 650 980 53 32 für Sie erreichbar.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Barbara Lechleitner

 

Nebenkosten (siehe Beiblätter für Detailinformationen):           

  • Maklerhonorar: nach Maklergesetz - je nach Laufzeit des Mietvertrages
  • Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
  • Vergebührung Finanzamt: je nach Laufzeit des Mietvertrages.
  • Mietvertragserstellung: nach Vereinbarung

 

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.