10Zimmer |
200 m2Wohnfläche |
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Ab sofort gelangt dieses urige und charmante Haus, welches sowohl zum Wohnen als auch als Gästezimmer-Vermietung betrieben werden kann, zum Verkauf.
Mitten in Berwang, einem beliebten Tourismusort der Tiroler Zugspitzarena, gelegen bietet Ihnen dieses vor ca. 200 Jahren gebaute Haus mit ca. 200 m² Wohnnutzfläche viel Gestaltungsraum. Im Parterre finden Sie eine gemütliche und große Tiroler Stube in der die Hausgäste gesellig beisammen sitzen können. Ein kleines Büro und die Küche befinden sich ebenfalls im Parterre. Wenn man die urige Holztreppe hinauf geht kommt man in das erste Obergeschoss. Dort sind fünf geräumige Gäste-Doppelzimmer allesamt mit Bad und WC eingerichtet. Im zweiten Obergeschoss befindet sich eine feine Wohnung (mit ca. 65 m²) die derzeit von den Eigentümern bewohnt wird. Ein Keller mit Technikraum und ausreichend Parkplätze sind vorhanden. Das Grundstück ist ca. 400 m² groß.
Überzeugen Sie sich von der Attraktivität dieser Immobilie bei einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
Der Tourismusort Berwang liegt auf etwa 1.300 Meter Seehöhe in der Tiroler Zugspitzarena. Im Ort gibt es einen Kindergarten und Volksschule. Lebensmittelgeschäfte und Ärzte sind in den Nahe gelegenen Orten Bichlbach, Lermoos etc. reichlich vorhanden.
Ich berate Sie gerne zu allen Details und freue mich auf Ihr Interesse.
Mag. Goran Novalusic
goran.novalusic@sreal.at
+43 5 0100 – 26393
Kauferwerbsnebenkosten:
Lt. Beiblatt und insbesondere
3,5 % Grunderwerbssteuer
1,1 % Grundbuchseintragungsgebühr
3,0 % zzgl USt. Erfolgshonorar seitens s REAL
Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages und Treuhandschaft lt. Anwaltstarif zzgl. Barauslagen
Unsere Objekte finden Sie zuerst unter www.sreal.at oder der s REAL App sofort am Handy!
Anmerkungen:
Die angeführten Angaben und Informationen dienen lediglich als unverbindliche Vorinformation und bleiben somit ohne jede Gewähr. Die Angaben erfolgen aufgrund jener Informationen und Unterlagen welche s REAL von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.